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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Personalvermittlung

Diese AGB gelten für Arbeitgeber (Kunden), die mit der Integra Pro Swiss Personal GmbH, Sonnmattstrasse 20, 9015 St. Gallen (Integra Pro), im Bereich Personalvermittlung zusammenarbeiten.

1. Geltungsbereich und Akzeptanz

Diese AGB gelten für alle Vermittlungsleistungen von Integra Pro, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Die AGB gelten als akzeptiert, sobald der Kunde:

  • Integra Pro beauftragt (z.B. per E-Mail), oder
  • eine Offerte von Integra Pro annimmt, oder
  • ein Kandidatenprofil erhält und dieses nutzt (z.B. intern weiterleitet, ein Interview organisiert, Referenzen einholt oder einen Vertrag vorbereitet).

2. Leistung von Integra Pro

Integra Pro unterstützt den Kunden bei der Suche und Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten. Integra Pro schuldet eine sorgfältige Vermittlungstätigkeit, aber keinen Vermittlungserfolg.

3. Vermittlungshonorar

Kommt zwischen dem Kunden und einer von Integra Pro nachgewiesenen oder vorgeschlagenen Person ein Arbeitsvertrag zustande, schuldet der Kunde ein Vermittlungshonorar.

Das Honorar beträgt 15% des vereinbarten Bruttojahressalärs (inkl. 13. Monatslohn). Variable Lohnbestandteile werden berücksichtigt, soweit sie vereinbart sind.

4. Fälligkeit und Zahlung

Das Honorar wird fällig mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrags. Integra Pro stellt eine Rechnung. Die Zahlung ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

5. Informationspflicht des Kunden

Der Kunde informiert Integra Pro unverzüglich, wenn es zu einem Vertragsabschluss mit einer von Integra Pro vorgestellten Person kommt.

Damit das Honorar korrekt berechnet werden kann, teilt der Kunde insbesondere mit:

  • Bruttojahressalär (inkl. 13. Monatslohn),
  • Pensum,
  • Startdatum,
  • sowie relevante Änderungen (z.B. Lohnerhöhung vor Stellenantritt).

6. Nachweis und Umgehungsschutz

Der Nachweis gilt als erbracht, sobald Integra Pro dem Kunden ein Kandidatenprofil übermittelt, auch anonymisiert, oder die Person namentlich nennt.

Schliesst der Kunde innerhalb von 12 Monaten ab Nachweis einen Arbeitsvertrag mit dieser Person ab, ist das Vermittlungshonorar geschuldet. Dies gilt auch, wenn der Vertragsabschluss indirekt erfolgt (z.B. über Dritte oder verbundene Unternehmen).

7. Vertraulichkeit

Der Kunde behandelt alle von Integra Pro erhaltenen Informationen vertraulich. Kandidatenprofile dürfen nur für die konkrete Stellenbesetzung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.

8. Ersatzgarantie

Integra Pro gewährt eine Ersatzgarantie von 90 Tagen ab Arbeitsbeginn, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • das Vermittlungshonorar wurde vollständig bezahlt, und
  • der Kunde teilt Integra Pro die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Gründe dafür unverzüglich schriftlich mit.

Endet das Arbeitsverhältnis innerhalb der Garantiefrist, unterbreitet Integra Pro nach Möglichkeit einen Ersatzvorschlag. Ist kein Ersatz möglich, erstattet Integra Pro 50% des bezahlten Vermittlungshonorars zurück.

Die Ersatzgarantie entfällt, wenn die Beendigung auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. wesentliche Vertragsänderungen, fehlende Einarbeitung oder Verstoss gegen gesetzliche/vertragliche Pflichten).

9. Datenschutz

Integra Pro verarbeitet Personendaten im Rahmen der Vermittlungstätigkeit gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).

Der Kunde verpflichtet sich, erhaltene Personendaten:

  • ausschliesslich für den Rekrutierungsprozess zu verwenden,
  • angemessen zu schützen,
  • und nach Abschluss des Prozesses zu löschen bzw. zu vernichten, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website.

10. Haftung

Integra Pro haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Integra Pro übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben der Kandidatinnen und Kandidaten sowie von eingereichten Unterlagen.

11. Änderungen der AGB

Integra Pro kann diese AGB jederzeit anpassen. Es gilt die jeweils auf der Website veröffentlichte Version.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist St. Gallen, Schweiz.

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Personalvermittlung, Mentoring und Integration im Schweizer Arbeitsalltag.

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